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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - L 14 RA 21/00   

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https://dejure.org/2001,18359
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - L 14 RA 21/00 (https://dejure.org/2001,18359)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.11.2001 - L 14 RA 21/00 (https://dejure.org/2001,18359)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. November 2001 - L 14 RA 21/00 (https://dejure.org/2001,18359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Aufhebung eines Bescheides hinsichtlich der Befreiung von der Angestelltenversicherungspflicht gem. § 7 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG); Ausgestaltung der Qualifizierung der Rechtsnatur des Bescheids bezüglich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - L 14 RA 21/00
    Somit lagen die Voraussetzungen einer Befreiung nicht mehr vor (so auch BSG Urteil vom 30.04.1997 - 12 RK 34/96 - SozR 3 - 2940 § 7 Nr. 4 - und BSG Urteil vom 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R - SozR 3 - 2600 § 56 Nr. 12 -).

    Anders als bei einem Berufswechsel (Aufgabe oder Abkehr von der zur Befreiung von der Versicherungspflicht berechtigenden Tätigkeit) ab dem 01.01.1992, bei dem über § 6 Abs. 5 Satz 1 SGB VI die Befreiung auf die jeweilige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit beschränkt ist und im Fall der Nichtausübung des Kammerberufes ein Ende der Befreiung von der Versicherungspflicht bewirkt wird, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung des ursprünglichen Befreiungsbescheides bedarf (vgl. BSG, Urteil vom 22.10.1998, aaO), ist in den allein nach dem AVG zu beurteilenden Fallgestaltungen eine Aufhebung des Befreiungsbescheides nach Maßgabe des § 48 SGB X vorzunehmen, die inhaltlich dem früheren Widerruf im Sinne des § 7 Abs. 5 AVG entspricht.

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - L 14 RA 21/00
    Somit lagen die Voraussetzungen einer Befreiung nicht mehr vor (so auch BSG Urteil vom 30.04.1997 - 12 RK 34/96 - SozR 3 - 2940 § 7 Nr. 4 - und BSG Urteil vom 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R - SozR 3 - 2600 § 56 Nr. 12 -).
  • BSG, 30.04.1991 - 4 RA 29/90

    Ausschluß der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, Widerruf der Befreiung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - L 14 RA 21/00
    Der Regelungsgehalt dieses Bescheides erfasste gerade nicht den hier streitigen Zeitraum vom 01.09.1963 bis zum 31.12.1975, so dass es der Durchführung eines gesonderten Zugunstenverfahrens im Sinne des § 44 SGB X (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 30.04.1991, Az.: 4 RA 29/90 - SozR 3 - 2200 § 1251 a Nr. 16 -) nicht bedarf.
  • BSG, 16.01.1986 - 4b RV 25/85

    VA-Aufhebung - Ausschlußfrist

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - L 14 RA 21/00
    Diese zeitliche Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen des § 48 SGB X ergibt sich schon aus dem Wort "soweit" (vgl. hierzu BSG SozR 1300 § 48 Nr. 21).
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